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   LAG Köln, 01.08.2001 - 11 Ta 130/01   

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https://dejure.org/2001,13962
LAG Köln, 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 (https://dejure.org/2001,13962)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 (https://dejure.org/2001,13962)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. August 2001 - 11 Ta 130/01 (https://dejure.org/2001,13962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Arbeitsgericht in einem Rechtsstreit, der sowohl auf eine arbeitsrechtliche als auch auf eine bürgerlich rechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann (aut-aut Fall); Pflicht des Klägers die Voraussetzungen für die Zuständigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 17 a
    Rechtsweg; Zuständigkeit; Subunternehmer; Scheinselbständigkeit; Status; arbeitnehmerähnliche Person; Substantiierung; Beweisfälligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 156
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2014 - 15 Ta 582/14

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsklage einer Kustodin

    Ein "Sachvortrag" zum Arbeitnehmerstatus, der in Wahrheit nur Wertungen enthält ("musste", "abhängig", "feste" Arbeitszeiten, "Weisungen" und Ähnliches), ohne die dazu berechtigende Faktenbasis anzugeben, ist nicht hinreichend substantiiert (vgl. so z. B. LAG Köln vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563; LAG Köln vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 - NZA-RR 2002, S. 156 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2018 - 3 Ta 288/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Begründung des Rechtswegs zu den

    Diese sind Grundvoraussetzung für die Begründung des Status als arbeitnehmerähnliche Person (ebenso LAG Hamm vom 25.05.2016 - 2 Ta 28/16, juris, Rz. 63 f.; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.07.2004 - 9 Ta 110/04, juris, Rz. 24; LAG L. vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01, juris, Rz. 7; LAG L. vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, juris, Rz. 19; Kliemt in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 5 Rn. 203a m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 18 W 57/08

    Rechtswegzuständigkeit Beweisaufnahme

    Die Beweislast soll bei der Partei liegen, die sich auf die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte beruft (KG NJW-RR 2001, 1509; BAG NJW 1994, 604; LAG Köln NZA-RR 2002, 156; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn-Löwisch, HGB, 2. Aufl. 2008, § 92a Rdnr. 2).
  • LAG Köln, 27.07.2015 - 7 Ta 23/15

    Rechtsweg; Schadensersatz; ungerechtfertigte Bereicherung; unerlaubte Handlung;

    In anderen Konstellationen reicht die bloße Behauptung der klagenden Partei, Ansprüche seien aus einem Arbeitsverhältnis herzuleiten, nicht aus, (vgl. z. B. für die sog. aut-aut-Fälle BAG vom 10.12.1996, 5 AZB 20/96, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung; LAG Köln vom 01.08.2001, 11 Ta 130/01, NZA-RR 2002, 156; LAG Niedersachsen vom 28.01.2000, 5 Ta 550/99, NZA-RR 2000, 315 f.; für die sog. et-et-Fälle: BAG a.a.O.; Schwab/Weth-Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 242).
  • LAG Köln, 16.07.2018 - 7 Ta 276/17

    Rechtsweg; Arbeitsvertrag; Geschäftsführerdienstvertrag; Seniorpartner;

    In solchen Aut-aut-Fällen verlangt die Rechtsprechung des BAG zumindest, dass der Kläger Tatsachen vorträgt, die seine Arbeitnehmereigenschaft schlüssig begründen (BAG vom 10.12.1996,5 AZB 20/96, AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung; LAG Köln vom 01.08.2001, 11 Ta 130/01, NZA-RR 2002, 156).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2012 - 1 Ta 129/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, freier Mitarbeiter, Immobilienmaklerin,

    Richtigerweise ist sowohl in den Et-Et als auch in den Aut-Aut-Fällen Beweis zu erheben (BAG vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - LAG Köln vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 - Schwab/Weth, ArbGG, 2004, § 2, Rn 218), da nur dies der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung entspricht.
  • ArbG Bonn, 12.04.2017 - 4 Ca 139/16

    Einordnung des Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers; Zuständigkeit der

    Die Zuständigkeitsprüfung des angerufenen Arbeitsgerichts kann in einem Fall, in dem das bürgerlich-rechtliche Klagebegehren sowohl auf eine arbeitsrechtliche als auch auf eine nicht-arbeitsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann (sog. "aut-aut-Fall"), die eigene Zuständigkeit nicht bejahen, wenn die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen vom Kläger nicht hinreichend substantiiert vorgetragen oder trotz Bestreitens nicht bewiesen worden sind (LAG Köln vom 01.08.2001, 11 Ta 130/01, zit. nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.05.2015 - 6 Ta 35/15

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Zahlungsklage, Zahlungsanträge,

    Ein Vortrag zum Arbeitnehmerstatus, der in Wahrheit nur Wertungen enthält, ohne die dazu berechtigende Faktenbasis anzugeben, ist nicht hinreichend substantiiert (LAG Düsseldorf aaO; LAG Köln 01.08.2001 - 11 Ta 130/01 -).
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